
Wer ein Gesuch stellt, hat in einem Bericht aufzuzeigen, in welchem Ausmass die verschiedenen Umweltbereiche durch Bau und Betrieb der geplanten Anlage betroffen sind. Der Bericht umfasst die folgenden Punkte:
Ausgangszustand
Vorhaben und vorgesehene Massnahmen zum Schutz der Umwelt
und für den Katastrophenfall
die voraussichtlich verbleibende Belastung für die Umwelt
die Massnahmen, die eine weitere Verminderung der Umweltbelastung ermöglichen, sowie
die Kosten für diese Massnahmen.
Wer das Gesuch stellt, sorgt dafür, dass der Bericht erarbeitet und zusammen mit den übrigen Gesuchsakten eingereicht wird.
Bei UVP-pflichtigen Vorhaben, die der kantonalrechtlichen Bewilligungspflicht unterstehen, gilt grundsätzlich das zweistufige UVP-Verfahren. Dieses Verfahren beinhaltet eine Vor- und eine Hauptuntersuchung.
Das folgende Schema zeigt den Ablauf bei UVP-pflichtigen Vorhaben im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.

