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Kontrolle von Öl- und Gasfeuerungen


Zuständigkeiten


Die Dienststelle Umwelt und Energie


Mit der Vignette von Fr. 35.- (exkl. MWSt), welche auf jeden Messrapport geklebt werden muss, sind alle administrativen Kosten von uwe und der Gemeinde gedeckt.


Anlagebetreiber/in


Er/Sie wählt aus der Zulassungsliste einen Feuerungskontrolleur aus. Die Wahlfreiheit besteht während einem Jahr und dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Anlagebetreiber/innen tragen die anfallenden Kosten (Verursacherprinzip).


Gemeinde


Sie ist für die administrative Organisation der Feuerungskontrolle zuständig. Falls sie sich für die Marktöffnung entscheidet, kann sie die Administration an die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle oder an einen Feuerungskontrolleur delegieren.


Geschäftsstelle Feuerungskontrolle


Sie übernimmt auf Wunsch der Gemeindebehörde administrative Aufgaben. In diesem Fall


Feuerungskontrolleure


Sie überprüfen alle zwei Jahre, ob die Anlagen die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten.


Geschäftsstelle Feuerungskontrolle

Weitere Informationen zur Feuerungskontrolle finden Sie bei der Geschäftsstelle, unter www.gesch-feuko.ch


Gesetze, Verordnungen, Empfehlungen oder Publikationen


Liste der zugelassenen Feuerungskontrolleure




Weitere Informationen

Typengeprüfte Gebläsebrenner, Heizkessel und Wassererwämer


Welche Gebläsebrenner und Heizkessel bis 350 kW haben die Typenprüfung bestanden und dürfen in der Schweiz in Verkehr gebracht werden? Die entspre-chende Liste finden Sie beim Bund .