
Die Dienststelle Umwelt und Energie
übt die Oberaufsicht über die Feuerungskontrolle aus
setzt Rahmenbedingungen für Gemeinden und Feuerungskontrolleure
ist verantwortlich für Controlling und Qualitätssicherung
erteilt provisorische Zulassungen für Feuerungskontrolleure
Mit der Vignette von Fr. 35.- (exkl. MWSt), welche auf jeden Messrapport geklebt werden muss, sind alle administrativen Kosten von uwe und der Gemeinde gedeckt.
Er/Sie wählt aus der Zulassungsliste einen Feuerungskontrolleur aus. Die Wahlfreiheit besteht während einem Jahr und dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Anlagebetreiber/innen tragen die anfallenden Kosten (Verursacherprinzip).
Sie ist für die administrative Organisation der Feuerungskontrolle zuständig. Falls sie sich für die Marktöffnung entscheidet, kann sie die Administration an die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle oder an einen Feuerungskontrolleur delegieren.
Sie übernimmt auf Wunsch der Gemeindebehörde administrative Aufgaben. In diesem Fall
fordert sie die Anlagebetreiber zur Kontrolle auf
gibt Vignetten u.a. heraus
unterhält einen Anlagekataster
überprüft die Messgeräte.
Sie überprüfen alle zwei Jahre, ob die Anlagen die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten.
Weitere Informationen zur Feuerungskontrolle finden Sie bei der Geschäftsstelle, unter www.gesch-feuko.ch
Gesetze, Verordnungen, Empfehlungen oder Publikationen
Liste der zugelassenen Feuerungskontrolleure
Typengeprüfte Gebläsebrenner, Heizkessel und Wassererwämer
Welche Gebläsebrenner und Heizkessel bis 350 kW haben die Typenprüfung bestanden und dürfen in der Schweiz in Verkehr gebracht werden? Die entspre-chende Liste finden Sie beim Bund .

