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Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)


Für Abgeberbetriebe


Geben Sie Ihre Sonderabfälle an einen bewilligten Entsorgungsbetrieb ab. Bei Unsicherheiten konsultieren Sie www.veva-online.ch oder fragen Sie uns (Kontakt) .


Auf www.veva-online.ch finden Sie alle registrierten Abgeberbetriebe und Entsorgungsunternehmen sowie die Abfallarten.


Für Empfängerbetriebe


Wer im Kanton Luzern Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle (ak-Abfälle*) zwischenlagert, aufbereitet, verwertet oder behandelt, braucht eine Bewilligung unserer Dienststelle.


Entsorgungsbetriebe sind verpflichtet, die entgegengenommenen Sonderabfälle quartalsweise über www.veva-online.ch zu melden


*ak-Abfälle = andere kontrollpflichtige Abfälle. Dazu gehören VREG-Abfälle, Altholz, Altreifen, Altfahrzeuge, Mischschrott, Altspeiseöl oder Kabel. Diese Abfälle dürfen im Inland ohne Begleitschein transportiert werden.

Kontakt

Haben Sie Fragen zur VeVA?

Robert Schnyder gibt Ihnen gerne Auskunft.

Weitere Informationen

Die Website des BAFU enthält weitere Hilfsmittel und Detailinformationen.


Online (Verzeichnisse, Begleitscheine, Abwicklung) >> www.veva-online.ch