
Die Gemeinden erheben von den Grundeigentümerinnen und -eigentümern Anschlussgebühren und Benutzungsgebühren für die Anlagen zur Abwasserbeseitigung. Diese Abwassergebühren müssen verursachergerecht erhoben werden und kostendeckend sein.
Den Wert der Infrastrukturanlagen zu erhalten muss das Ziel jeder Gemeinde sein. Um die Werterhaltung sicherzustellen ist eine überlegte Finanzplanung notwendig.
Unsere Dienststelle stellt dazu die Richtlinie "Finanzierung der Abwasserbeseitigung" zur Verfügung. Diese soll sicherstellen, dass die notwendigen Rückstellungen in allen Gemeinden einheitlich kalkuliert werden. Sie spezifiziert den Umfang der Anlagen, die kostenrelevanten Entwicklungsgrössen und die Vorgaben für die Gemeindebuchhaltung.
Die Gemeinden sind aufgefordert, die detaillierte Kalkulation gemäss der kantonalen Richtlinie vorzunehmen. Zwei Drittel aller Gemeinden haben diese Aufgabe bereits erfüllt.
Der Regierungsrat erhöht den maximalen Gebührensatz für die Finanzierung der Siedlungsentwässerung. Seit dem 1. Januar 2008 beträgt dieser Satz neu Fr. 3.20 pro Kubikmeter Frischwasser.
Übersteigen die Gebühren den Maximalansatz, sind die Gemeinden berechtigt, allgemeine Steuermittel zur Finanzierung der Abwasserentsorgung beizuziehen.
Bereits im Jahr 2002 wurde entschieden, den tendenziell zu tief angesetzten Maximalansatz aufgrund der Praxis-erfahrung schrittweise an realistische Werte anzupassen. Der Wert wird auch weiterhin zu überprüfen sein und gegebenfalls angepasst werden.

