
Branchenvereinbarungen werden gemeinsam mit den Verbänden von Branchen erarbeitet. Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung und die Kontrolle der Betriebe wird vertraglich einem Branchenverband übertragen. Die Branche kontrolliert sebst, ob die Umweltvorschriften eingehalten werden und ist dafür auch verantwortlich. So wird die Eigenverantwortung gestärkt und es sind Fachleute aus der Praxis beteiligt, die auch praxisgerechte Lösungen finden und eine gute Beratung leisten können. Unserer Dienststelle bleibt die Aufgabe, die Qualität der Kontrollen sicherzustellen und bei allfälligen Problemen Unterstützung zu bieten.
Bestehende Branchenvereinbarungen
Wir sind bemüht Branchenvereinbarungen zumindest zusammen mit allen Zentralschweizer Kantonen abzuschliessen. Bestehende Vereinbarungen gibt es für die folgenden Branchen:
Autogewerbe mit AGVS/uwi; beteiligt ist etwa die Hälfte der Kantone
Malereigewerbe mit IMV; Kantone LU, ZG, SZ, UR, OW, NW
Käsereien und Milchsammelstellen; Kantone LU, AG, ZG, SZ, UR, OW, NW
Metzgereien: MMV; Kanton LU
Schreinereien: VSSM; Kanton LU
Zahnärzte: LZG; Kanton LU.
Details zur Branchenvereinbarung
Branchenvereinbarungen umfassen immer alle relevanten Umweltbereiche. Die Betriebe erhalten also nur einmal Besuch. Es sind zudem immer alle Betriebe einer Branche der Vereinbarung unterstellt, egal ob sie dem Verband angehören oder nicht.
Üblicherweise findet eine Kontrolle alle 3 bis 4 Jahre statt. Wird eine Kontrolle nicht bestanden, erfolgt eine Nachkontrolle im Folgejahr.

Wenn Sie als Verbandsvertreter/in an einer Branchenvereinbarung interessiert sind, wenden Sie sich an den Fachbereich Industrie- und Gewerbeabwasser unserer Dienststelle
Merkblätter zum Thema

