
Verschmutztes Abwasser darf nur mit einer Bewilligung unserer Dienststelle in die Kanalisation oder in ein Gewässer eingeleitet werden. Abwasser, das die gesetzlichen Einleitbedingungen nicht erfüllt, muss vorbehandelt werden. Für viele Branchen sind Merkblätter mit den wichtigsten Anforderungen erhältlich.
Wie finden Sie die richtige Abwasservorbehandlungsanlage?
Auf dem Markt sind die vielfältigsten Anlagen erhältlich. Mit der Pflicht zur Bewilligung stellen wir sicher, dass Sie von uns eine unabhängige Beurteilung und Beratung erhalten und das richtige Behandlungsverfahren einsetzen. Kontaktieren Sie uns frühzeitig.
Um die Bewilligung zu erhalten, müssen Sie uns das Projekt der geplanten Anlage zustellen, bevor Sie die Anlage kaufen und einbauen. Dazu verwenden Sie am besten das Formular für die Projekteingabe.
Wir beraten Sie bei der Anschaffung
Bitte nehmen Sie mit uns vor der Anschaffung Ihrer AVA Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne und unabhängig. Sie können sich so für eine passende und kosteneffiziente Lösung entscheiden. > Team Industrie- und Gewerbeabwasser
Was tun wenn etwas passiert?
Wenn aus Ihrem Betrieb Abwasser abfliesst, welches die Kanalisation, die Kläranlage oder ein Gewässer schädigen kann, sind Sie verpflichtet unsere Dienststelle und die Kläranlagenbetreiber sofort zu informieren.
So können frühzeitig Massnahmen ergriffen werden um die Auswirkungen möglichst gering zu halten. Die Kläranlagen können schädliches Abwassser beispielsweise in Stapelbecken umzuleiten. Und Sie haben geringere Kosten.


