
Die Gewässerschutz-Gesetzgebung verlangt von den Gemeinden eine kostendeckende Finanzierung der Siedlungsentwässerung nach dem Verursacherprinzip. Die Reglemente über die Siedlungsentwässerung sind an das neue Recht anzupassen.

Gewässerschonende Entwässerung bedeutet: verschmutztes Abwasser in die Kläranlage, sauberes Wasser zurück in den Kreislauf.

