
Langjährige Erfahrungen mit der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) zeigen: Die Luzerner Abwasserentsorgung soll künftig ganzheitlicher und in grösseren Einheiten organisiert sein. Dazu stützt sich der Kanton auf die schweizweit anerkannten Musterpflichtenhefte für GEP-Nachführungen. Diese modernisieren die bestehenden Planungen und führen sie in rollende Gesamtplanungen über, mit Fokus auf die gesamten ARA-Einzugsgebiete.
Für die Gemeinden wird die GEP-Bearbeitung einfacher, da sie die komplexen Aufgaben dem professionell organisierten Verband übertragen können. Die ARA-Verbände bestimmen eine Gesamtleitung, welche die Aufgaben im Verbandsgebiet organisiert und koordiniert. Die Dienststelle uwe unterstützt die Gemeinden und Verbände bei der Umsetzung dieser Neuerungen.
Im Kanton Luzern wollen wir als übergeordnetes Ziel ein Maximum an Gewässerschutz mit einem Minimum an Kosten erreichen. Im Einzelnen peilen wir die folgenden Ziele an:
Wir wollen Zusammenarbeit unter den Verbänden fördern.
Wir streben grössere und leistungsfähigere Abwasserreinigungsanlagen (ARA) an.
Die Abwasserentsorgung ab Haustür bis zum Gewässer soll ganzheitlich gelöst sein („Alles aus einer Hand“).
Die Geschäfte der ARA-Verbände sollen professionell geführt werden, durch gut ausgebildetes Fachpersonal.
Die Belastungsgrenzen der Gewässer sollen neu festgelegt und mit den unterliegenden Kantonen abgesprochen werden. Dabei wird das gesamte Gewässer-Einzugsgebiet betrachtet.
Die Massnahmen zur Umsetzung der Strategie können durch die Einführung eines kantonalen Lenkungsinstrumentes gefördert werden.
Die GEP-Nachführungen sollen zukünftig auf dem neuen VSA-Musterpflichtenheft basieren. Die GEP-Arbeiten werden nach den Vorgaben des Verbandes Schweizer Abwasser- und Gewässerfachleute (VSA) organisiert.
Das Musterpflichtenheft GEP konkretisiert Teile der kantonalen Strategie und modernisiert die bestehende Entwässerungsplanung. Es enthält strukturelle Neuerungen für die GEP-Nachführungen bzw. Ergänzungen. Es präsentiert aber auch neue Inhalte. Die bisher statische Planung verläuft neu rollend. Wo bisher über ein Gemeinde- oder Verbandsgebiet geplant wurde geschieht dies neu über das gesamte ARA-Einzugsgebiet.
Die Planung wird neu in zeitlich und inhaltlich unabhängigen Teilrojekten bearbeitet mit einer periodisch durchgeführten Gesamtschau. Anstelle der Vorprojekte gibt es den Massnahmenplan (vgl. Grafik).
Die Teilprojekte können neu auf zweckmässiger Stufe bearbeitet werden. Einige auf Stufe ARA-Einzugsgebiet, andere durch die Gemeinden selbst, anhand der Vorgaben bezüglich Organisation, Bearbeitungsumfang oder Datenverwaltung. Das ARA-Einzugsgebiet ist Trägerschaft und hat die Gesamtleitung inne. Es fasst die Resultate der einzelnen Bearbeitungen zusammen.
So entsteht eine Planung mit zuverlässig, abgestimmten Daten, durchgehend und gleichbleibend im ganzen ARA-Einzugsgebiet und Gemeindegrenzen überschreitend koordiniert. Dies spielt bei der Netzbewirtschaftung eine wichtige Rolle aber auch im Umgang mit der Hochwasserproblematik.
Kataster oder Zustand der privaten Abwasseranlagen gehören ebenso zur koordinierten und optimierten Gesamtplanung des ARA-Entwässerungsnetzes, wie die korrekte Abwasserentsorgung im ländlichen Raum, die Abstimmung mit dem Hochwasserschutz oder die langfristige Finanzplanung.
Die GEP-Bearbeitung wird für die Gemeinden einfacher. Sie können sich auf ihre Kernaufgaben beschränken, wie eigene Anlagen erhalten und finanzieren oder private Anlagen beaufsichtigen. Die komplexen Aufgaben können dem Verband überlassen werden: STORM, Hydraulik, Langzeitsimulationen, Gefahrenvorsorge, Datenmanagement und andere mehr. Allerdings wird dabei ein Stück Gemeindeautonomie abgetreten. Im Gegenzug wird die Position des Verbandes gestärkt.
Die Schnittstellen mit dem kantonalen GEP können bereinigt werden und der Datenaustausch wird vereinfacht.
Nicht geändert haben die Ziele des GEP und dessen technische Bearbeitung. Richtlinie und Musterbuch bleiben in Kraft. Bei Widersprüchen gilt jedoch das neue Musterpflichtenheft.
Für die GEP-Nachführungen oder Ergänzungen bestimmen die ARA-Gemeindeverbände eine Gesamtleitung für ihr ganzes Einzugsgebiet. Diese dokumentiert und beurteilt den aktuellen Stand der einzelnen GEP im Gebiet. Sie erarbeitet die Projektorganisation für das gesamte ARA-Einzugsgebiet und sichert dort den effizienten und koordinierten Ablauf der rollenden Entwässerungsplanung.
Gemeinsam mit den Trägerschaften und uwe überprüft die Gesamtleitung die Organisation der Abwasserentsorgung und macht Anpassungsvorschläge. Sie definiert die minimalen Anforderungen an die Datenbewirtschaftung für alle Trägerschaften im Einzugsgebiet und verfasst das Pflichtenheft für die Teilprojekte.
Zum Pflichtenheft gehören eine gute Übersicht über die Ausgangslage, die Erfahrungen aus den bereits umgesetzten GEP-Massnahmen sowie die weiteren Ziele für das Verbandsgebiet. Es dient zur Information der Gemeinden und zur geeigneten Rollenverteilung zwischen Verband und Gemeinden.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die ARA-Verbände Hilfestellungen im VSA-Musterpflichtenheft für die GEP-Gesamtleitung und Unterstützung durch den Kanton. Die Dienstelle Umwelt und Energie kann die Erarbeitung der ersten GEP-Gesamtleitungs-Pflichtenhefte finanziell unterstützen.
GEP-Nachführung in unabhängigen Teilprojekten
bisher: statische Planung
neu: Planung in zeiltlich und inhaltlich unabhängigen Teilprojekten
Teilprojekte auf zweckmässiger Ebene
bisher: GEP auf Stufe Gemeinde oder Verband
neu: Teilprojekte werden auf zweckmässiger Stufe bearbeitet
Kantonsstrategie Abwasserentsorgung und GEP-Musterpflichtenheft
Die Bedeutung für die ARA-Verbände.
Unterlagen der Veranstaltung vom
10. November 2010 in Rothenburg:

