

Die meisten elektromagnetischen Felder sind technischer Natur. Sie entstehen überall dort, wo elektrischer Strom fliesst oder Radio- bzw. Mikrowellen ausgesendet werden. Verschiedene Quellen wie Stromleitungen, Sender und Mobilfunkantennen erzeugen elektromagnetische Felder mit unterschiedlichen Frequenzen.
Bis zu einer Frequenz von ungefähr 10 Billiarden Hertz spricht man von nichtionisierender Strahlung (NIS), darüber von ionisierender Strahlung (Röntgenstrahlung).
![]()
Der Kanton Luzern hat 2009 in enger Zusammenarbeit mit den Mobilfunkbetreibern und dem Verband Luzerner Gemeinden eine Empfehlung ausgearbeitet sowie mit den Mobilfunkbetreibern eine Vereinbarung über die Standortevaluation und -koordination unterzeichnet.
![]()
Gesetzliche Grundlagen - Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) und die Verordnung über die nichtionisierenden Strahlen (NISV)
Zuständigkeiten - Bund, Kantone und Gemeinden haben verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit nichtionisierender Strahlung.
Standorte im Kanton - Die Standorte der Mobilfunkanlagen im Kanton Luzern.
![]()
Umwelt und Energie (uwe)
Abteilung Luft, Lärm, Energie > Antennen
Libellenrain 15
6002 Luzern
Öffnungszeiten
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
Die Zentralschweizer Kantone messen an 24 Orten die Strahlung:
BAFU (Bundesamt für Umwelt)
BAKOM (Bundesamt für Kommunikation)
BAG (Bundesamt für Gesundheit)
ComCom (Eidg. Kommunikationskommission)
BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt)
BAV (Bundesamt für Verkehr)
ESTI (Eidg. Starkstrominspektorat)
VBS (Eidg. Dep. für Verteidigung, Bevölkerungsschutz u. Sport)
UVEK (Eidg. Dep. für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation)
Orange
Swisscom
Sunrise
SF DRS idée suisse
ICNIRP (Int. Commission on Non-Ionising Radiation Protection)
SSK (Strahlenschutzkommission Deutschland)

