

In der Schweiz gelangen durch das obligatorische und das private Schiessen pro Jahr über 200 Tonnen Blei in die Umwelt. Begleitschadstoffe sind Cadmium, Kupfer, Zink und Antimon. Im Kanton Luzern gibt es 106 300-m-Schiessanlagen (64 in Betrieb, 42 stillgelegt) und 45 Kurzdistanzanlagen (35 in Betrieb, 10 stillgelegt).
Aufgrund der grossen Schadstoffbelastung werden alle Schiessanlagen in den Kataster belasteter Standorte eingetragen. In den belasteten Bereichen wird die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt.
Stillgelegte Schiessanlagen in der Landwirtschafts- oder Gartenbauzone, bei Haus- und Familiengärten und bei Anlagen auf denen Kinder regelmässig spielen müssen im Sinne einer Dekontamination saniert werden. Dasselbe gilt für noch betriebene Schiessanlagen, bei denen ein Gewässer gefährdet ist. Im folgenden Dokument sind die Sanierungsprioritäten für alle Anlagen im Kanton festgelegt.
Beachten Sie auch die weiteren Unterlagen:
Mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes vom 1. Oktober 2009 gelten neu verlängerte Fristen für den Einbau von emissionsfreien künstlichen Kugelfangsystemen. Schiessanlagen, die nach 2012 (Anlagen in Grundwasserschutzzonen) bzw. 2020 (alle weiteren Anlagen) weiter betrieben werden, müssen bis Schiesssaison 2013 bzw. 2021 mit künstlichen Kugelfangsystemen ausgerüstet werden, damit bei einer späteren Sanierung Beiträge aus dem VASA-Fonds des Bundes beansprucht werden können. Der Einbau von künstlichen Kugelfangsystemen verhindert den Eintrag von Blei, Antimon und anderen Schadstoffen in die Umgebung.
VASA-Abgeltungen bei Schiessanlagen, BAFU 2006 (pdf)
VASA-Abgeltungen und Kostenteiler (pdf)
Erstellung von Sanierungsprojekten für Altlasten, BUWAL 2001 (pdf)
Bodenschutz und Entsorgungsmassnahmen, BUWAL 1998 (pdf)
VASA = Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten

