
Für Gebäudeerneuerungen verweisen wir auf das schweizweit gültige Gebäudeprogramm: www.dasgebaeudeprogramm.ch
Fragen zum Gebäudeprogramm beantwortet die Bearbeitungsstelle:
Tel. 041 500 24 22, luzern@dasgebaeudeprogramm.ch
Ist Ihr Gebäude ein erhaltens- und schützenswertes Objekt? In diesem Fall können Sie bei der Denkmalpflege des Kantons Luzern um eine Erleichterung der energetischen Anforderungen nachsuchen.
Der Kanton Luzern fördert die umfassende Erneuerung von beheizten Gebäuden nach Minergie, Minergie-A-, P und -ECO sowie Neubauten nach Minergie-ECO.
Der Kanton Luzern fördert den Anschluss von bestehenden Gebäuden an einen Wärmeverbund, wenn die Wärme mindestens zu 50% durch erneuerbare Energien oder Abwärme gedeckt wird.
Seit 1. Juli 2011 unterstützt der Kanton Luzern den Ersatz einer Elektrospeicherheizung, wenn auf eine Holzfeuerung bis 70 kW, auf eine Wärmepumpe bis 40 kW oder auf den Anschluss an einen Wärmeverbund umgestellt wird.
Bei Fragen zum Förderprogramm Energie wenden Sie sich bitte an die Energieberatung:
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Das folgende Faltblatt gibt eine Übersicht über die laufenden Förderprogramme:
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Beurteilen Sie den Energieverbrauch Ihres Gebäudes:
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Haben Sie Fragen zu Fachbegriffen? Hier finden Sie die gesuchte Antwort:

