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Solarthermische Anlagen


Der Kanton Luzern fördert solarthermische Anlagen auf bestehenden Gebäuden.


Anlagen für Warmwasseraufbereitung:
Grundbeitrag: 2'000 Franken pro Anlage
Flächenbeitrag: 200 Franken pro m2 Aperturfläche


Anlagen für Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung:
Grundbeitrag: 4'000 Franken pro Anlage
Flächenbeitrag 250 Franken pro m2 Aperturfläche.


Wir empfehlen die "Solarprofis": Seit Mai 2011 müssen Installateure keine kantonale Informationsveranstaltung zur Energieberatung und den Förderprogrammen mehr besuchen. Wir empfehlen, einen Installateur von der Liste der "Solarprofis" zu wählen. "Solarprofis" wurden vom Fachverband swissolar bezüglich Ausbildung und praktischer Erfahrung sorgfältig geprüft. Weitere Informationen: www.solarprofis.ch
Daneben gibt es aber auch andere Firmen, welche solche Dienstleistungen anbieten.



Verwenden Sie für Ihr Gesuch das folgende Formular:



Senden Sie dieses Online-Formular per Mausklick an unsere Dienststelle. Ihr Gesuch kann so am schnellsten bearbeitet werden.
Danach drucken Sie das Formular aus und unterschreiben es. (Nur mit einer Unterschrift wird das Formular rechtsgültig.)
Schicken Sie das unterschriebene Gesuchsformular mit allen erforderlichen Beilagen an: Kanton Luzern, Umwelt und Energie, Postfach 3439, 6002 Luzern






Energieberatung

Bei Fragen zum Förderprogramm Energie wenden Sie sich bitte an die:


Energieberatung (c/o öko-forum)
Bourbaki-Panorama
Löwenplatz 11, Luzern


Telefon 041 412 32 32
E-Mail



Öffnungszeiten:
Montag: 13.30 – 18 Uhr
Dienstag bis Freitag: 10 – 18 Uhr
Samstag: 10 – 14 Uhr


Telefonische Auskunft:
Montag: 8 – 12 Uhr / 13.30 – 18 Uhr
Dienstag bis Freitag: 8– 18 Uhr
Samstag: 10 – 14 Uhr


Sonnenenergie: Baubewilligung?

Die kantonale Planungs- und Bau-verordnung wird auf 1.10.2011 wie folgt angepasst:
Photovoltaik- und therm. Solaranlagen mit einer Fläche bis 20 m2 sind von der Baubewilligungspflicht ausgenommen, wenn sie der Gebäudehülle und der Umgebung angepasst sind und weder in einem ortsbildgeschützten Gebiet noch an einem schützenswerten, inventarisierten Gebäude installiert werden.
(Die bisherige Regelung lautete "… mit einer Fläche bis 10 m2").


Dies bedeutet: Wenn Photovoltaik- und thermische Solaranlagen bis 20 m2 Fläche in Bauzonen installiert werden, muss die Bauherrschaft der Gemeinde kein Bau-bewilligungsgesuch stellen. Es gibt auch keine Meldepflicht.


Eine Ausnahme bilden wie bisher Anlagen, welche in einer (kommunalen, kantonalen oder nationalen) Schutzzone zu stehen kommen. Für sie muss die Bauherrschaft in jedem Fall um eine Baubewilligung ersuchen.