
Für den Kanton Luzern gibt es ein Hauptformular, das alle kantonsspezifischen Sachverhalte enthält. Mit diesem Formular wird zusammengestellt, welche technischen Formulare benötigt werden:
Das provisorische Minergie-Zertifikat ersetzt bei reinen Wohnbauten den gesetzlichen Wärmeschutznachweis, sofern das Zertifikat rechtzeitig vorliegt. Reine Wohnbauten sind in der Regel Ein- oder Mehrfamilienhäuser (Gebäudekategorien I und II nach SIA 380/1).
Ersetzt das Minergie-Zertifikat den gesetzlichen Wärmeschutznachweis, ist der Gemeinde eine Kopie der Minergie-Gesuchsunterlagen zu senden.
Wenn der Gemeinde spätestens bei der Schnurgerüstabnahme kein geprüfter Wärmeschutznachweis vorliegt (bzw. ein provisorisches Minergie-Zertifikat), kann die Gemeinde einen Baustopp veranlassen.
Der Vollzug des gesetzlichen Wärmeschutzes von Gebäuden ist Aufgabe der Gemeinden. Ein wichtiges Hilfsmittel ist die Vollzugsrichtlinie des Kantons Luzern, insbesondere bei kantonalen Vorgaben (z.B. zur Ausnützungsziffer):
Jede Gemeinde bestimmt einen Kontrollbeauftragten, dessen Aufgabe es ist, die Wärmeschutznachweise fachlich zu prüfen. Die jährliche Aus- und Weiterbildung der Kontrollbeauftragten erfolgt durch die Dienststelle Umwelt und Energie in Zusammenarbeit mit externen Ingenieurbüros.
Die Kantone haben eine gemeinsame energiepolitische Strategie entwickelt. In diesem Zusammenhang sind die "Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich" (MuKEn) erarbeitet worden. Um den Vollzug der Vorschriften zu vereinheitlichen, gibt es Vollzugshilfen:
Minergie und Komfortlüftung
Hier spricht Ihr dichtes Haus. Bitte um 4 Uhr aufstehen und kräftig lüften.
(pdf, 1 MB)
Minergie macht sich bezahlt
In nicht allzu ferner Zeit wird die Einhaltung von heute als ambitiös geltenden Energie-Grenzwerten selbstverständlich sein.
(pdf, 50 KB)
Minergie-P lohnt sich finanziell
Die Mehrkosten des ersten Obwaldner Minergie-P-Neubaus betragen gegenüber nicht zertifizierten Häusern lediglich 5 Prozent, und die Bauherrschaft rechnet damit, dass diese Mehrkosten bereits in fünf Jahren amortisiert sind.
Der Begriff Passivhaus wird v.a. in Deutschland verwendet und definiert ein Haus, dessen Heizwärmebedarf weniger als 15 kWh pro Quadratmeter und Jahr beträgt.![]()
Seit Anfang 2009 ist im Kanton Luzern die revidierte Energieverordnung in Kraft, mit verschärften Anforderungen u.a. an den Wärmeschutz.

