
Das Stromversorgungsgesetz bezweckt die Voraussetzungen für eine sichere Elektrizitätsversorgung und einen wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt zu schaffen.
Am 1. Januar 2008 und 1. Januar 2009 ist das Stromversorgungsgesetz vom Bundesrat etappenweise in Kraft gesetzt worden, mit Ausnahme der Bestimmungen für die Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh.
Der Bund hat den Kantonen in diesem Zusammenhang eine Reihe von Aufgaben zum Vollzug zugewiesen. So müssen diese die Netzgebiete bezeichnen, deren Betreiber bestimmen sowie die Anschlussgarantie im Streitfall durchsetzen.
Die Karte mit den Netzgebieten der heute auf dem Gebiet des Kantons Luzern tätigen Elektrizitätsversorgungs-Unternehmungen ist abrufbar, wenn Sie auf die untenstehende Grafik klicken.
Bundesgesetz über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz, StromVG)
Verordnung zum Stromversorgungsgesetz (SRL Nr. 772)
Bei Fragen zur Strommarktliberalisierung wenden Sie sich bitte an:
Elektrizitätskommission ElCom,
Tel. 031 322 58 33,
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