
Unter den Siedlungsgebieten in den Taltrögen des Kantons Luzern befinden sich die für die Nutzung wichtigen Grundwasservorkommen. Um die überbaubaren Flächen optimal zu nutzen, wird öfters in den Untergrund gebaut. Dieser Trend kann das lebenswichtige Gut, das Grundwasser, gefährden und verdrängen. Das Ziel ist daher, das Druchflussvermögen des Grundwasserleiters zu erhalten. Aus diesem Grund bestehen für Bauten im Grundwassergebiet technische Bedingungen und gesetzliche Vorgaben. Für Bauprojekte im Grundwassergebiet sind daher entsprechende gewässerschutzrechtliche Bewilligungsverfahren erforderlich. Für das Erstellen und Ändern von Bauten und Anlagen sowie Grabungen, Erdbewegungen, Wasserhaltungen und ähnliche Arbeiten in besonders gefährdeten Bereichen (Grundwasservorkommen im Gewässerschutzbereich Au und Grundwasserschutzzonen S) ist eine Bewilligung der Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) erforderlich.

