
Die Wärmenutzung aus dem Wasser und dem Boden ist eine interessante, umwelt-freundliche Alternative, um Elektro- oder Ölheizungen zu ersetzen. Solche Wärme-pumpenanlagen gewinnen auch im Kanton Luzern immer mehr an Bedeutung. Um das Grundwasser und weitere Umweltgüter nicht zu gefährden, können Erdwärme-sonden und thermische Nutzungen aus dem Grundwasser jedoch nicht überall bewilligt werden.
bewilligungs- oder konzessionspflichtig, je nach Entnahmemenge | |
Nutzung von Oberflächengewässern | bewilligungs- oder konzessionspflichtig, je nach Entnahmemenge |
Erdwärmesonden | bewilligungspflichtig im ganzen Kantonsgebiet |
Energiepfähle | bewilligungspflichtig im Gewässerschutzbereich AU |
Erdregister und Erdwärmekörbe | bewilligungspflichtig in Grundwasserschutzzonen und im Gewässerschutzbereich AU, in den „übrigen Bereichen“ meldepflichtig |
Die Online-Karte gibt Auskunft darüber, in welchen Gebieten Erdwärmenutzungsanlagen ohne Probleme erstellt werden können, wo besondere Vorkehrungen zu treffen sind und wo Anlagen nicht zulässig sind.
Tragen Sie rechts von der Karte Ihre Gemeinde und Adresse (bzw. Parzellen- oder GVL-Nummer) ein. Das gesuchte Grundstück erscheint auf dem Bildschirm.
Durch Anklicken von [ i ] "Objektinformationen" oder der Rubrik "Themen" können Sie sich die notwendigen Informationen zu Ihrem Grundstück beschaffen.
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Den Grundbuchplan (Massstab 1:500 oder 1:1000) können Sie unter der Rubrik „drucken“ als PDF herunterladen. Stellen Sie uns das ausgefüllte Formular zusammen mit dem Plan zu, auf dem der Bohrstandort genau eingetragen ist.
Gewässerschutzbereiche, Grundwasserschutzzonen und nutzbare Grundwasservorkommen
Überblick über die Zulässigkeit dieser Anlagen; richtet sich nach den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen im Untergrund und weiteren Einflussfaktoren

