

Die Nutzung der öffentlichen Wasservorkommen für die Wasserkraft erfordert eine Konzession des Regierungsrates. Bei Vorhaben sind die bestehenden Wasserkraftnutzungen sowie die öffentlichen Interessen (Hochwasserschutz, Fischerei, Naturschutz) zu berücksichtigen.
Die Dienststelle uwe vertritt die Interessen der erneuerbaren Energien und des Gewässerschutzes. Es wird empfohlen, geplante Vorhaben frühzeitig mit der koordinierenden Dienststelle rawi abzusprechen.

