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Lärmschutz


Motorenlärm


Im Kanton Luzern leben mehr als 42'000 Personen in Gebäuden, die mit Strassenlärm über dem Immissionsgrenzwert belastet sind. Das sind etwa 15 Prozent der Bevölkerung.


Wir beraten Sie in allen Belangen der Lärmbekämpfung: beim Bauen und Planen in lärmbelasteten Gebieten ebenso wie beim Erstellen und Sanieren von lärmigen Anlagen.


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Aktuelles


Tag gegen Lärm 2010. mehr


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Rubriken


Strassenlärm - Grenzwerte, Lärmsanierung, Schallschutzfenster


Industrie- und Gewerbelärm - Um - und Neubauten, Zuständigkeiten


Schiesslärm - kantonale Schiessanlagen, Schiesslärmkataster


Fluglärm - Militärflugplatz, Zivile Flugplätze


Baulärm - Für Baulärm hat der Bund eine Baulärm-Richtlinie erlassen.


Bauen im lärmbelasteten Gebiet - Sie wollen an einer stark befahrenen Strasse bauen oder in der Nähe einer anderen markanten Lärmquelle. Was gilt es bei einem solchen Bauvorhaben zu beachten? Wir beraten Sie gerne.


Discos und Konzerte - Die Schall- und Laserverordnung regelt die Lautstärke, welche dem Publikum von Veranstaltungen mit elektronisch verstärkter Musik zugemutet werden darf.


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Kontakt

Umwelt und Energie (uwe)
Abteilung Geschäftsstelle, Ereignisse, Lärm
Libellenrain 15
6002 Luzern


Öffnungszeiten
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr


Links

Online - Karten


Strassenlärmkataster des Kantons Luzern


Schiesslärmkataster des Kantons Luzern (300-m-Anlagen)


Internetportal zum Thema Lärm: www.laerm.ch