

Im Kanton Luzern leben mehr als 42'000 Personen in Gebäuden, die mit Strassenlärm über dem Immissionsgrenzwert belastet sind. Das sind etwa 15 Prozent der Bevölkerung.
Wir beraten Sie in allen Belangen der Lärmbekämpfung: beim Bauen und Planen in lärmbelasteten Gebieten ebenso wie beim Erstellen und Sanieren von lärmigen Anlagen.
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Tag gegen Lärm 2010. mehr
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Strassenlärm - Grenzwerte, Lärmsanierung, Schallschutzfenster
Industrie- und Gewerbelärm - Um - und Neubauten, Zuständigkeiten
Schiesslärm - kantonale Schiessanlagen, Schiesslärmkataster
Fluglärm - Militärflugplatz, Zivile Flugplätze
Baulärm - Für Baulärm hat der Bund eine Baulärm-Richtlinie erlassen.
Bauen im lärmbelasteten Gebiet - Sie wollen an einer stark befahrenen Strasse bauen oder in der Nähe einer anderen markanten Lärmquelle. Was gilt es bei einem solchen Bauvorhaben zu beachten? Wir beraten Sie gerne.
Discos und Konzerte - Die Schall- und Laserverordnung regelt die Lautstärke, welche dem Publikum von Veranstaltungen mit elektronisch verstärkter Musik zugemutet werden darf.
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Umwelt und Energie (uwe)
Abteilung Geschäftsstelle, Ereignisse, Lärm
Libellenrain 15
6002 Luzern
Öffnungszeiten
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr

