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Luft-Wasser-Wärmepumpen


Luft-Wasser-Wärmepumpen sind baubewilligungspflichtig, weil sie Lärm verursachen können. Die Bewilligungspflicht besteht bei Neubauten und bei Änderungen an bestehenden Bauten und Anlagen (z.B. Ersatz einer Heizung).


Um zu klären, ob eine Wärmepumpe die Lärmgrenzwerte einhält, muss die Bauherrschaft mit der Wärmepumpen-Deklaration den Lärm berechnen.



Wie lautet das Resultat Ihrer Wärmepumpen-Deklaration?


Ja, die Grenzwerte werden eingehalten:


In diesem Fall reicht die Bauherrschaft die ausgefüllte Wärmepumpen-Deklaration und ein technisches Datenblatt der geplanten Luft-Wasser-Wärmepumpe zusammen mit den Baugesuchsunterlagen bei der Gemeinde ein.


Nein, die Grenzwerte werden nicht eingehalten:


In diesem Fall sucht die Bauherrschaft zusammen mit einem Lärmfachbüro nach geeigneten Lärmschutz-Massnahmen, die sicherstellen, dass die Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Es ist ein Lärmgutachten (als Beleg) zu erstellen und mit den Baugesuchsunterlagen bei der Gemeinde einzureichen.



Weitere Informationen

Lärmreduktion bei Luft-Wasser-Wärmepumpen:
www.fws.ch > Download > Technik: Bericht über die Schallschutzmassnahmen


Angaben zum Schallleistungspegel:
www.wpz.ch > Prüfresultate > Luft-Wasser-Wärmepumpen