
Seit 1996 gelten zum Schutz des Publikums Grenzwerte für Schallpegel bei öffentlichen Musikveranstaltungen und Bestimmungen für den Einsatz von Lasern bei Veranstaltungen. Am 1. Mai 2007 tritt die revidierte Schall- und Laserverordnung (SLV) in Kraft.![]()
Ziel der Revision war es den Gesundheitsschutz auf gleichem Niveau zu halten und den Vollzug in der Schweiz zu vereinheitlichen. Den Veranstaltern wird mehr Verantwortung übertragen. Die Grenzwerte bleiben gleich.
Meldepflicht
Für Veranstaltungen mit Beschallungen über 93 dB(A) gilt eine Meldepflicht. Es müssen uns folgende Angaben gemeldet werden:
Veranstaltungsort und Art der Veranstaltung
Datum, Beginn und Dauer der Veranstaltung
Maximaler Schallpegel (96 oder 100 dB als Stundenmittel)
Name und Adresse der Veranstalterin oder des Veranstalters
Name und Erreichbarkeit der verantwortlichen Person an der Veranstaltung
Wenn nicht beim Publikum, sondern beim Mischpult überwacht wird, muss angegeben werden, wie gross die Differenz zwischen Ort des Publikums und dem Mischpult ist und wie diese bestimmt wurde
Für Veranstaltungen mit mehr als drei Stunden Dauer (Artikel 7 Absatz 2) muss zusätzlich eine Skizze des Veranstaltungsortes eingereicht werden, aus dem die Lage, die Grösse und die Kennzeichnung der Ausgleichszonen ersichtlich sind.
Aufzeichnungen
Wichtig ist, dass der Veranstalter in jedem Fall über ein Messgerät verfügen muss um selbst den Schallpegel zu überwachen. Bei Veranstaltungen die mehr als drei Stunden dauern, muss der Schallpegel nicht nur überwacht, sondern auch aufgezeichnet werden. Die aufgezeichneten Daten müssen den Behörden zur Verfügung gestellt werden. Die Behörden können Kontrollmessungen durchführen. Ausserdem müssen Lokale mit solchen Veranstaltungen über eine ruhige Ausgleichszone für das Publikum zur Verfügung stellen.
Information des Publikums
Bedingung um öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 93 dB zu beschallen ist, dass das Publikum wie folgt informiert wird: "Die Schallpegel in diesem Lokal liegen über den als unbedenklich geltenden 93dB(A). Diese hohen Schallpegel sind ein Risiko für die Gesundheit des Gehörs. Es wird empfohlen sich mit Hörstöpseln zu schützen."

