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Grenzwerte für Strassenlärm


Die Lärmschutzverordnung sieht für jede Lärmart drei Stufen von Grenzwerten vor:


Wann kommen die tiefen Planungswerte zur Anwendung?


Im Sinne der Vorsorge kommen sie bei Vorgängen der Raumplanung ( neue Einzonungen und Erschliessungen ) und bei neuen lärmerzeugenden Anlagen zur Anwendung.


Der Immissionsgrenzwert muss bei Anlagen eingehalten werden, die schon vor Inkrafttreten der Lärmschutzverordnung bestanden haben. Wird er überschritten, muss eine Anlage saniert werden, sofern dies nicht unverhältnismässig ist
( Art. 8 , Art. 13 und Art. 31 LSV).


Grenzwerte für Strassenlärm nach Lärmschutzverordnung


Empfindlichkeits-
stufen

Planungs-
in dB(A)

-wert

Immissions-
in dB(A)

-grenzwert

Alarm-
in dB(A)

-wert

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

I

50

40

55

45

65

60

II

55

45

60

50

70

65

III

60

50

65

55

70

65

IV

65

55

70

60

75

70


Empfindlichkeitsstufen (ES)


Im Zonenplan der Gemeinde sind die Empfindlichkeitsstufen mit den entsprechenden Grenzwerten festgelegt. In der Regel sieht die Zuteilung wie folgt aus:
(Achtung: Es gibt Abweichungen von dieser Zuordnung. Im Einzelfall muss der Zonenplan konsultiert werden. Für die Beurteilung ist die ES des Empfangspunktes, nicht der Quelle, massgebend.)


Nutzung

ES

Reine Wohnzone

ES II

Mischzone, Gewerbezone, Landwirtschaftszone

ES III

Industriezone

ES IV


mehr

Lärmsanierung von Strassen

Gewährt die Behörde eine Ausnahme-bewilligung (Sanierungserleichterung) für eine Strasse, und wird dort der Alarmwert überschritten, muss der Eigentümer der Liegenschaft auf Kosten des Strasseneigentümers Schallschutzfenster einbauen.


Dies geschieht im Rahmen der Strassen-sanierungsprogramme (SSP). Im Kanton Luzern besteht eine für den Eigentümer der Liegenschaft grosszügigere Regel.


Lärmsanierung von Strassen


Schallschutzfenster


Die Grenzwerte für Strassenlärm finden Sie im Anhang 3 der Lärmschutzverordnung .