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Was ist ein Strassensanierungsprogramm (LSP)?


Das LSP ist das lärmtechnische Sanierungskonzept einer Strasse. Es enthält u.a. die massgebende Lärmbelastung, die vorgesehenen Sanierungen und Schallschutzmassnahmen, die Wirksamkeit der Sanierungen, die vorgesehenen Erleichterungen, den Zeitplan für die Durchführung der Massnahmen sowie die ungefähren Kosten.


Das LSP und das allfällig notwendige Gesuch um Sanierungserleichterung werden öffentlich aufgelegt. In diesem Verfahren wird den Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, sich zum LSP und zum Erleichterungsgesuch schriftlich zu äussern und Anträge zu stellen. Das LSP wird vorgängig der Beschlussfassung durch den Regierungsrat und durch den Bund geprüft. Gegen den uwe-Entscheid über die Gewährung der Erleichterungen kann das Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht und hernach beim Bundesgericht ergriffen werden.


Welcher Belastungsgrenzwert gilt bei einem Gebäude?


Die objektspezifisch massgebenden Immissionsgrenzwerte und  Alarm¬werte hängen von der geltenden Empfindlichkeitsstufe ab. Im Regelfall kann diese dem Zonenplan und dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde entnommen werden. Das Belastungsgrenzwertschema für Strassenverkehrslärm ist in Anhang 3 LSV zu finden.


Wo wird der Lärm ermittelt?


Ermittelt und beurteilt werden die Lärmimmissionen am Ort der Einwirkung, das heisst in der Mitte des offenen Fensters eines lärmempfindlichen Raumes. Als lärmempfindlich gelten beispielsweise Wohn-, Ess-, Kinder- und Elternzimmer, Schul- und Hotelzimmer sowie Büros. Lärmunempfindliche, d. h. nicht dem längeren Aufenthalt von Personen dienende Räume sind beispielsweise Küchen ohne Wohnanteil, Treppenhäuser, Sanitär-, Abstell-, Estrich-, Keller-, Archiv- und Lagerräume.


Im Strassenlärmkataster ist in der Regel pro Gebäude eine Lärmbelastung beim exponiertesten Empfangspunkt ausgewiesen.


Von welchen Einflussfaktoren hängt die Lärmbelastung ab?


Die Lärmbelastung ist je nach Empfangspunkt unterschiedlich gross und wird im Wesentlichen von den folgenden Faktoren beeinflusst: Verkehrsmenge, Lastwagen- und Motorradanteil, Geschwindigkeit und abschnittstypische Fahrweise, Belagseigenschaften, Abstand zur Strasse, Schalleinfallswinkel, allfällige Reflexionen sowie weitere, meist aber untergeordnete Einflussgrössen (Luftdämpfung, Bodeneffekt etc.).


Massgebend ist nicht ein maximal auftretender Störschallpegel (beispielsweise eine einzelne, besonders laute LKW- oder Motorradvorbeifahrt), sondern der jahresdurchschnittliche Beurteilungspegel Lr' im Zeitraum tagsüber (06.00 bis 22.00 Uhr) und nachts (22.00 bis 06.00 Uhr).


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Bis wann müssen die Strassen saniert sein?

Sanierungsfristen gemäss LSV:
für Nationalstrassen 2015
für Kantonsstrassen 2018
für Gemeindestrassen 2018