
Bei den Gebäuden, bei denen der Alarmwert nicht eingehalten werden kann, ist der Gebäudeeigentümer verpflichtet, die Fenster lärmempfindlicher Räume gegen Schall zu dämmen. Im Regelfall trägt der Strasseninhaber die Kosten dafür. Aus dem Strassensanierungsprojekt (LSP) geht hervor, welche Gebäude von einer Alarmwertbelastung betroffen sind und einen Anspruch auf neue Schallschutzfenster haben.
Gibt es Beiträge an freiwillig eingebaute Schallschutzfenster, und gibt es eine Kostenrückerstattung für bereits eingebaute Schallschutzfenster?![]()
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