
Emissionserklärung 2011
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das von uns beauftragte Ingenieurbüro Kost + Partner AG, Tel. 041 926 06 54, Herr Roland Müller, roland.mueller@kost-partner.ch . Falls Sie an einem Auszug aus dem Emissionskataster mit Ihren Daten interessiert sind, können Sie diesen ebenfalls über Kost + Partner AG beziehen.
Mengen pro Jahr und Messfirmen
Auskunft über die Schadstoffquellen und die ausgestossenen Mengen gibt der Emissionskataster. Die Emissionen stammen aus Haushaltungen (inkl. Dienstleistungsbetriebe und Kleinfeuerungen), Industrie und Gewerbe, Strassen-, Flug- und Schiffsverkehr sowie aus der Land- und Forstwirtschaft. Auch natürliche Emissionen (von Pflanzen und Wildtieren) werden erfasst.
Mindestabstände bei Tierhaltungsanlagen
Um die Mindestabstände zu berechnen, die bei Tierhaltungsanlagen einzuhalten sind, wird das folgende Formular verwendet:
Das Berechnungsformular stützt sich auf den FAT-Bericht Nr. 476 (pdf).
VOC-Lenkungsabgabe
Als VOC werden die flüchtigen organischen Verbindungen bezeichnet. Wenn Sie ein Recht auf Rückerstattung der VOC-Lenkungsabgabe haben, schicken Sie uns die Formulare bitte ausgefüllt zurück.
Auf der Website der eidg. Zollverwaltung finden Sie alles Wichtige zur Lenkungsabgabe. Antworten auf häufige Fragen finden Sie beim Bund , für weitere Auskünfte nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Benzin ist nicht gleich Benzin! Wer mit Kleingeräten arbeitet, muss wissen, dass sich herkömmliches Benzin schlecht für Rasenmäher, Laubgebläse und Kettensägen eignet.
Dafür gibt es spezielles Gerätebenzin (Alkylatbenzin). Dieser schadstoffarme Treibstoff verursacht viel weniger giftige Abgase und schont Gesundheit und Natur. Erhältlich ist Gerätebenzin unter anderem bei Coop Bau+Hobby und in Fachgeschäften.
Weitere Informationen:

