
Die Feuerungskontrolle hat gemäss den gesetzlichen Grundlagen einen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen zu leisten, sowie den Boden und die Luft vor schädlichen oder lästigen Verunreinigungen zu schützen (Luftreinhalte-Verordnung vom 16.12.1985). Gut gewartete Anlagen schonen die Umwelt und das eigene Budget.
Für Gemeinden:
Erläuterungen zum Vollzug, Musterverträge und Mustertext für Gemeindeblätter (Mai 2007)

Die Kontroll- und Messpflicht bei Holzfeuerungen ist in Bewegung.
Der vermehrte Einsatz des Energieträgers Holz kann für die Luftqualität negative Folgen haben, denn die Holzfeuerungen verursachen z.B. ein Mehrfaches an Feinstaub als sämtliche Öl- und Gasheizungen.
Der Gesetzgeber setzt deshalb vermehrt auf Prävention.

