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Kontrolle von kleinen Holzfeuerungen


2007 führte der Kanton Luzern die Kontrolle von kleinen Holzfeuerungen ein. Die entsprechende Änderung der Umweltschutzverordnung SRL Nr. 701 und der Verordnung über die Gebühren SRL Nr. 705 trat Anfang 2007 in Kraft.


Worum geht es?


Weitere Informationen


Faltblatt der Zentralschweizer Umweltfachstellen (pdf, 580 KB)

Häufig gestellte Fragen

Zuständigkeiten

Richtig feuern mit Holz


Holz als Energieträger

Kontrolle Holz

Geschäftsstelle Feuerungskontrolle

Weitere Informationen finden Sie bei der Geschäftsstelle Feuerungskontrolle :


Gesetze, Empfehlungen u.a.


Zugelassene Kontrolleure