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Kontrolle von kleinen Holzfeuerungen
Häufig gestellte Fragen


1. Warum müssen alle bezahlen, auch wer sich richtig verhält und keinen Abfall verbrennt?


Die Gebühr von 35 Franken plus Mehrwertsteuer deckt den bei der Gemeinde und beim Kanton anfallenden Verwaltungsaufwand der Kontrolle. Hinzu kommt die Entschädigung für die Arbeit des Feuerungskontrolleurs; diese Kosten richten sich nach dem Stundenansatz und dem Arbeitsaufwand des Feuerungskontrolleurs.


Nach dem Verursacherprinzip müssen diejenigen die Kosten tragen, die sie auch verursachen. Die Kontrollpflicht entsteht aufgrund des regelmässigen Betriebs einer Feuerungsanlage und nicht erst durch die Verbrennung von unzulässigen Brennstoffen.


Natürlich müsste der Gesetzgeber keine Kontrollpflicht der Brennstoffe vorschreiben, wenn niemand oder nur ganz wenig Leute Abfall oder andere ungeeignete Brennstoffe verbrennen würden. Anonyme Stichproben aus 500 Feuerungsanlagen im Jahr 2003 lieferten aber den Hinweis, dass dies nicht der Fall ist. Rund zwei Drittel der Ascheproben wiesen auf die Verwendung ungeeigneter Brennstoffe hin.


Es ist auch nicht möglich, die gesamten Kosten der Feuerungskontrolle allein den Fehlbahren zu überwälzen, weil es sich rechtlich um eine Gebühr und nicht um eine Busse handelt.


2. Welche Holzfeuerungen werden kontrolliert?


Kontrollpflichtig sind häufig benutzte Holzfeuerungen für naturbelassenes Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt, die innerhalb von zwei Jahren mindestens einmal gereinigt werden. In diese Kategorie fallen insbesondere Stückholzheizungen, Schnitzelfeuerungen, Kochherde, Kachelöfen, Schwedenöfen und Zimmeröfen.


Die Kontrolle findet in der Regel alle zwei Jahre statt (wie bei den Öl- und Gasfeuerungen). Von der Kontrolle ausgenommen sind reine Pelletfeuerungen, weil hier nur eine geringe Gefahr besteht, dass Abfall verbrannt wird. Die überwiegende Mehrheit der Cheminées ist nicht kontrollpflichtig, weil sie zu wenig häufig benutzt werden.


3. Ist denn Holz nicht umweltfreundlich?


Der CO2-neutrale Energieträger Holz ist aus umwelt- und energiepolitischer Sicht insgesamt positiv zu bewerten. Die Förderung von Holz als Brennstoff ist das eine, Holzfeuerungen bergen aber, wenn sie falsch betrieben werden, auch Risiken für die saubere Luft.


Werden Holzfeuerungen dazu missbraucht, Kehricht oder Altholz zu entsorgen, entweichen grosse Mengen giftiger Substanzen (z.B. Salzsäure, Dioxin). Diese belasten die Luft, schlagen sich im Boden der Umgebung nieder und führen zu Schäden an der Feuerung. Das Verbrennen von Abfällen in Holzfeuerungen belastet somit die Umwelt und ist verboten.


Ein anderes Problem ist der ungünstige Betrieb von Holzfeuerungen. Dazu zählen feuchtes Holz, mangelnde Luftzufuhr oder ein überfüllter Brennraum. Holzfeuerungen, die falsch betrieben werden oder nicht dem Stand der Technik entsprechen, sind eine Feinstaubquelle und tragen deshalb vor allem im Winter nicht unwesentlich zum Feinstaub-Problem bei.


4. Wer kann die Holzfeuerungen kontrollieren?


Holzfeuerungen können von allen zugelassenen Feuerungskontrolleuren kontrolliert werden (die entsprechende Liste findet sich unter www.gesch-feuko.ch ) oder vom gewählten Feuerungskontrolleur der jeweiligen Gemeinde.


Die Administrationsstelle der Gemeinde überprüft, ob die regelmässig benutzten Feuerungen alle zwei Jahre kontrolliert werden. Wo dies nicht der Fall ist, übernimmt der von der Gemeinde gewählte Feuerungskontrolleur die Kontrolle von Amtes wegen.


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Wie viel kostet die Kontrolle?

Die administrativen Kosten von Gemeinden und Kanton werden mit der Vignette von 35 Franken (exkl. Mehrwertsteuer) gedeckt.


Hinzu kommt die Arbeit der Feuerungskontrolleur/innen vor Ort. Diese Kosten unterliegen dem Markt.


Damit dürfte eine Kontrolle der Holzfeuerung ungefähr die Hälfte der Öl- oder Gasfeuerungs-kontrolle kosten.