
Der Anlagenbetreiber wird von der Administrationsstelle der Gemeinde schriftlich aufgefordert, einen Feuerungskontrolleur zu beauftragen. Er hat während eines Kalenderjahres Zeit, einen Feuerungskontrolleur aus der Zulassungsliste ( www.gesch-feuko.ch ) auszuwählen und die Kontrolle durchführen zu lassen. Falls das Jahr ungenutzt verstreicht, führt der von der Gemeinde gewählte Feuerungskontrolleur die Kontrolle von Amtes wegen durch.
Der Anlagenbetreiber gewährt dem Feuerungskontrolleur Zutritt zur Feuerungsanlage und zum Brennstofflager und belässt im Feuerraum etwas Asche für die Probenahme. Er trägt die anfallenden Kosten gemäss dem Verursacherprinzip.
Er überprüft, ob in der Feuerungsanlage ausschliesslich trockenes Waldholz verwendet wird. Dazu beurteilt er das Brennstofflager und entnimmt der Feuerung Asche. Sollte in der Anfangsphase einmal keine Asche vorhanden sein oder stellt sich heraus, dass Kehricht oder Altholz verbrannt wurde, sucht der Feuerungskontrolleur das Gespräch mit dem Anlagenbetreiber. Nach erfolgter Kontrolle klebt er die Vignette auf den Rapport und auf den Aschebehälter. Wir gehen davon aus, dass in der Regel der örtliche Kaminfeger die Aschenprobe vor seiner ordentlichen Reinigungsarbeit entnimmt.
Sie ist für die administrative Organisation zuständig und kann diese an eine Administrationsstelle delegieren. Falls eine Aschenprobe beanstandet wird oder keine Asche entnommen werden konnte, erfolgt durch die Administrationsstelle als erstes eine schriftliche Beanstandung. Wird die Asche ein zweites Mal beanstandet oder fehlt sie ein zweites Mal, erstattet die Gemeinde Anzeige - mit entsprechenden finanziellen Konsequenzen für den Anlagenbetreiber.
Administrationsstelle der Gemeinde
Sie unterhält einen Anlagenkataster, fordert die Anlagenbetreiber zur Kontrolle auf und verwarnt sie bei der ersten beanstandeten Aschenprobe. Nur Anlagenbetreiber, deren Aschenprobe analysiert wurde, erhalten eine Rückmeldung.
Die Administrationsstelle verwarnt die Anlagenbetreiber, wenn die Rostasche ein erstes Mal fehlt, und überprüft, ob die regelmässig benutzten Feuerungen alle zwei Jahre kontrolliert werden. Wo dies nicht der Fall ist, übernimmt der von der Gemeinde gewählte Feuerungskontrolleur die Kontrolle von Amtes wegen.
Die Administrationsstelle trägt das Ergebnis der Aschenanalyse in die Datenbank ein.
Sie gibt Vignetten und anderes Vollzugsmaterial heraus, führt die Liste der zugelassenen Feuerungskontrolleure und führt im Auftrag der Umweltschutzämter qualitätssichernde Massnahmen durch.
Das Labor nimmt die Rapporte und Aschenbehälter entgegen, analysiert alle Aschenproben visuell sowie einen Teil davon chemisch (auf Grund eines Stichprobenkonzeptes nach Vorgabe der Umweltschutzämter) und behält von den beanstandeten Aschenproben ein Muster zurück.
Sie üben die Aufsicht über die Feuerungskontrolle aus, setzen Rahmenbedingungen für die Gemeinden und Feuerungskontrolleure und sind verantwortlich für Controlling und Qualitätssicherung.


