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Hintergrundwissen
Kontroll- und Messpflicht bei Holzfeuerungen


Der Kanton Luzern hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamt-Energieverbrauch bis 2030 gegenüber dem Jahr 2005 zu verdoppeln. Das bedeutet, dass in Zukunft auch der Energieträger Holz vermehrt zum Einsatz kommen wird. Holzenergie Schweiz schreibt, ein langfristiges Ziel der Holzenergieförderung könnte die Verdoppelung der Nutzung von 1990 sein.


Für die Luftqualität kann die zunehmende Zahl von Holzfeuerungen negative Folgen haben. Gemäss Schätzungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) tragen die Verbrennungsprozesse zu rund 44% zur gesamten Feinstaub-Belastung bei. Der Anteil der Holzbrennstoffe wird dabei auf 8% des gesamten Feinstaubs geschätzt, weitere 7% werden der offenen Verbrennung und der Verbrennung von Forstabfällen zugeordnet.


Die Holzfeuerungen verursachen zudem ein Mehrfaches an Feinstaub als sämtliche Öl- und Gasheizungen. Das Problem verschärft sich, wenn man bedenkt, dass Holzheizungen während der bezüglich Feinstaub kritischen kalten Jahreszeit betrieben werden und ihre Emissionen im Siedlungsraum anfallen. Der Beitrag der Holzfeuerungen zur lokalen Feinstaubbelastung kann deshalb im Winter deutlich höher sein als im Jahresdurchschnitt in der Schweiz.


Damit sich die Luftqualität nicht verschlechtert, setzt der Gesetzgeber vermehrt auf Prävention und verlangt von den Anlagenbetreibern, dass sie ihre Anlage regelmässig kontrollieren bzw. die Anlagenwerte messen lassen.



Kontrolle der kleinen Holzfeuerungen


In einem interkantonal abgestimmten und durch die Umweltämter koordinierten Vorgehen führten die Kantone Luzern, Schwyz und Uri im Jahr 2008 die Kontrolle von Holzfeuerungen mit einer Wärmeleistung bis 70kW ein. 2009 zog der Kanton Obwalden nach, 2010 die Kantone Zug und Nidwalden.


Bis Ende 2009 wurden die fehlbaren Betreiber lediglich verwarnt. Bereits anlässlich der Einführung der Feuerungskontrolle für kleine Holzfeuerungen per 1.1.2008 kommunizierten jedoch die Kantone, dass nach einer Übergangszeit von zwei Jahren im Wiederholungsfall mit einer Verzeigung gerechnet werden muss. Seit Januar 2010 werden daher Anlagenbetreiber, die in ihrer Holzfeuerung zum wiederholten Mal beispielsweise Abfall verbrennen, verzeigt.


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Messpflicht für Holzfeuerungen ab 35 kW


Der Kanton Luzern plant, im Januar 2012 eine Messpflicht für Holzfeuerungen mit einer Kesselleistung ab 35 kW einzuführen. Betreiber einer solchen Anlage müssen ab 2012 die Kohlenmonoxydwerte ihrer Anlage alle zwei Jahre messen lassen. Dies wird rund 2 000 Anlagen im Kanton Luzern betreffen.



Messpflicht für Holzfeuerungen ab 70 kW


Für Anlagen ab 70 kW empfiehlt der Bund eine Staubmessung nach VDI-Verfahren (Verfahren des Vereins Deutscher Ingenieure). Da dieses Verfahren teuer ist, lässt der Kanton Luzern ein vereinfachtes Messverfahren zu.


Seit Januar 2010 werden von den Betreibern von Holzfeuerungen mit einer Leistung von 70 bis 500 kW Staubmessungen verlangt (vereinfachtes Verfahren für Anlagen ohne Partikelfilter).


Holz als Energieträger

Kontrolle Holz

Anlagen und Schadstofffrachten im Kanton Luzern


Im Kanton Luzern gibt es rund 10 000 Anlagen mit einer Wärmeleistung bis 70 kW. Diese Anlagen (Zentralheizungen usw.) stossen etwa 50% des Feinstaubs aus, mit dem die Holzfeuerungen insgesamt unsere Luft belasten.


Cheminées, Einzelöfen und ähnliche Anlagen sind für weitere 25% des Feinstaubs aus Holzfeuerungen verantwortlich, Holzfeuerungen mit einer Leistung ab 70 kW für die restlichen 25%.