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Massnahmenplan II


Auch nach der (noch laufenden) Umsetzung des Massnahmenplans I ist die Luftbelastung in der Zentralschweiz hoch. Die Grenzwerte von Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon werden regelmässig grossräumig überschritten. Dies ist aus medizinischer Sicht bedeutsam, denn eine langfristige Belastung ist für die Gesundheit schädlicher als Spitzenbelastungen von kurzer Dauer.


Es besteht also weiterhin Handlungsbedarf. Die Zentralschweizer Umweltschutzdirektionen-Konferenz (ZUDK) beschloss deshalb Ende 2005, einen zweiten Massnahmenplan zu erarbeiten. Dieser wurde inzwischen von den Regierungsräten aller Zentralschweizer Kantone verabschiedet.


Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat am 1. Juli 2008 folgende Massnahmen beschlossen:


  1. Rabattsystem in den kant. Motorfahrzeugsteuern

  2. Saubere Fahrzeugflotten von kant. Verwaltungen und beauftragten Dritten

  3. Konzept zur Emissionsreduktion in der Berufsschifffahrt

  4. Partikelfilterpflicht für ortsfeste Fahrzeuge und Maschinen

  5. Kt. Verbot für Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien

  6. Reduktion der Ammoniakverluste in der Landwirtschaft

  7. Erhöhung der Energieeffizienz in kant. Liegenschaften

  8. Informations- und Motivationskampagne

  9. Ökologisierung der kant. Motorfahrzeugsteuer für Nutzfahrzeuge

  10. Lufthyg. Massnahmen bei Agglomerationsprogramm und kt. Richtplan

  11. Vorgaben für Abstellflächen und verkehrssteuernde Massnahmen in Entwicklungsschwerpunkten

  12. Emissionsbegrenzungen für Grossemittenten

  13. Ausweitung der Kontrollpflicht und Verkürzung der Sanierungsfrist bei Holzfeuerungen

  14. Gesetzeskonforme Emissionen von stationären Anlagen

  15. Förderung von Partikelfiltern für landwirtschaftliche Fahrzeuge


Weitere Informationen

Winhose

Der Massnahmenplan II im Wortlaut (pdf, 190 KB)


Der Kanton Luzern unterstützt drei ZUDK-Anträge an den Bund: