
Auch nach der (noch laufenden) Umsetzung des Massnahmenplans I ist die Luftbelastung in der Zentralschweiz hoch. Die Grenzwerte von Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon werden regelmässig grossräumig überschritten. Dies ist aus medizinischer Sicht bedeutsam, denn eine langfristige Belastung ist für die Gesundheit schädlicher als Spitzenbelastungen von kurzer Dauer.
Es besteht also weiterhin Handlungsbedarf. Die Zentralschweizer Umweltschutzdirektionen-Konferenz (ZUDK) beschloss deshalb Ende 2005, einen zweiten Massnahmenplan zu erarbeiten. Dieser wurde inzwischen von den Regierungsräten aller Zentralschweizer Kantone verabschiedet.
Rabattsystem in den kant. Motorfahrzeugsteuern
Saubere Fahrzeugflotten von kant. Verwaltungen und beauftragten Dritten
Konzept zur Emissionsreduktion in der Berufsschifffahrt
Partikelfilterpflicht für ortsfeste Fahrzeuge und Maschinen
Kt. Verbot für Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien
Erhöhung der Energieeffizienz in kant. Liegenschaften
Informations- und Motivationskampagne
Ökologisierung der kant. Motorfahrzeugsteuer für Nutzfahrzeuge
Lufthyg. Massnahmen bei Agglomerationsprogramm und kt. Richtplan
Vorgaben für Abstellflächen und verkehrssteuernde Massnahmen in Entwicklungsschwerpunkten
Emissionsbegrenzungen für Grossemittenten
Ausweitung der Kontrollpflicht und Verkürzung der Sanierungsfrist bei Holzfeuerungen
Gesetzeskonforme Emissionen von stationären Anlagen
Förderung von Partikelfiltern für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Der Massnahmenplan II im Wortlaut (pdf, 190 KB)
Der Kanton Luzern unterstützt drei ZUDK-Anträge an den Bund:
Automobilimportsteuer ökologisch differenzieren
Abgaswartungspflicht ausweiten
Emissionsvorschriften für neue Offroad-Dieselfahrzeuge

