
Jährlich erkranken in der Schweiz 2'800 Menschen an Lungenkrebs, 230 Fälle davon werden dem Radon zugeschrieben. Von diesen sind lediglich 13 Personen Nichtraucher (5 Prozent).
Umgekehrt ausgedrückt: Die grosse Mehrheit der Lungenkrebsfälle infolge von Radon sind Raucher. Weshalb ist das so? Ein Raucher hat ein viel (rund 25faches) höheres Lungenkrebsrisiko als ein Nichtraucher. Eine Belastung durch Radon erhöht dieses Risiko nochmals (um 16 Prozent, wenn die Radonkonzentration der Atemluft um 100 Bq/m3 zunimmt).

Grundsätzlich gilt deshalb: Mit dem Rauchen aufzuhören ist für Raucher die beste und billigste Massnahme, ihr persönliches Radon-Risiko zu senken. Auf diese Weise verringern sie ihr hohes Ausgangsrisiko für Lungenkrebs, und das radonbedingte Risiko fällt kaum mehr ins Gewicht.
Im Kanton Luzern wurde die Radonkonzentration seit 1996 in über 2000 Wohnhäusern gemessen. Gemessen wurde in bewohnten Räumen und in Kellern. Die Radonkonzentration im Keller gibt darüber Auskunft, ob im Untergrund überhaupt Radon vorhanden ist, welches möglicherweise ins Gebäude eindringen könnte. Die in bewohnten Räumen gemessenen Werte werden mit den in der Strahlenschutz-Verordnung festgelegten Richt- und Grenzwerten verglichen. Der heutige Grenzwert von 1000 Bq/m3, der eine Sanierung notwendig gemacht hätte, wurde in keinem Fall überschritten.
Im Kanton Luzern besteht in allen Gemeinden eine recht geringe Radonbelastung. Es sind keine Gemeinden mit erhöhtem Radonrisiko zu verzeichnen. Andererseits gibt es im ganzen Kanton vereinzelte Gebäude mit einer leicht erhöhten Radonbelastung. Bei 2 bis 4% aller Gebäude muss mit mehr als 300 Bq/m3 in bewohnten Räumen gerechnet werden. Bei diesen wären in Zukunft Massnahmen zur Senkung der Radonbelastung vorzunehmen.
Auf Grund der unkritischen Radonbelastung führt der Kanton Luzern bis auf Weiteres keine Messkampagnen durch. Als Privatperson können Sie trotzdem jederzeit Messungen durchführen lassen. Wir beraten Sie gerne.
Radon kann aus dem Untergrund in Gebäude eindringen, wenn die Bauhülle gegenüber der Bodenluft undicht ist - beispielsweise bei Häusern mit Naturkellern oder mit durchlässigen, porösen Baumaterialien im Untergeschoss. Grundsätzlich sollte keine Luft aus dem Keller oder Fundament in den Wohnbereich gelangen.
Ist ein Gebäude ausreichend vor Feuchtigkeit geschützt, dringt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch kein Radon ein. Ein betonierter Keller bietet im Kanton Luzern ebenfalls genügend Schutz vor Radon.
Welche baulichen Massnahmen die Radonbelastung senken können, erfahren Sie auf der Website des Bundesamts für Gesundheit oder bei spezialisierten Beratungsfirmen.

Die Radonkonzentration im Keller gibt darüber Auskunft, ob im Untergrund überhaupt Radon vorhanden ist.

