
Im Entwurf der revidierten Richtplanung werden neu die technischen Gefahren thematisiert. Die Gemeinden sind damit verpflichtet, technische Gefahren bei ihrer Planung zu berücksichtigen.
uwe erstellt dazu eine Konsultationskarte, die den Gemeinden abgegeben wird. In der Karte sind die Wirkdistanzen aller relevanten Risiko-Betriebe und -Anlagen eingezeichnet. Innerhalb dieser Wirkdistanzen können Menschen bei einem Störfall verletzt oder gar getötet werden. Tangiert ein Planungsgebiet einen Wirkbereich und gibt es keine Standortalternative, ist unsere Dienststelle bei der Planung beizuziehen.

