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Aufgaben der Betriebe


Die Inhaber von Betrieben und Verkehrswegen können wesentlich dazu beitragen, dass die Bevölkerung und die Umwelt vor katastrophalen Unfällen geschützt werden.


Sie klären selbständig ab, ob die Störfall-, die Einschliessungs- oder die Freisetzungsverordnung bzw. die Pflicht zum Löschwasserrückhalt für ihren Betrieb relevant sind.


Das Merkblatt "Abklären Geltungsbereich" (pdf,1.8 MB) hilft bei diesen Abklärungen. Gerne beraten wir die Betriebe aber auch persönlich.


Je nach Ergebnis der Abklärung ergeben sich für den Betrieb folgende Aufgaben:


Erstellen eines Kurzberichtes

Ermitteln des Risikos

Erstellen eines Löschwasserrückhaltekonzeptes

Melden und Einholen der Bewilligung für Tätigkeiten mit Organismen


Folgende Pflichten ergeben sich:


Die kontrollierte Eigenverantwortung verpflichtet die Inhaber von Betrieben oder Verkehrswegen, alle zur Verminderung des Risikos geeigneten Sicherheitsmassnahmen zu treffen, die nach dem Stand der Sicherheitstechnik verfügbar und wirtschaftlich tragbar sind.


Diese Massnahmen dienen dazu,



Weitere Informationen

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Kontakt (Risikovorsorge)



Gesetzestexte


Störfallverordnung
Einschliessungsverordnung
Freisetzungsverordnung



Hintergrundinformationen


Biotechnologie (BAFU)
Störfallvorsorge (BAFU)
BAFU-Publikationen
( Biotechnologie , Störfälle )



Weitere Hilfsmittel


Einführung zum Thema Störfall-Risiken (pdf, 4 MB)