
Die Inhaber von Betrieben und Verkehrswegen können wesentlich dazu beitragen, dass die Bevölkerung und die Umwelt vor katastrophalen Unfällen geschützt werden.
Sie klären selbständig ab, ob die Störfall-, die Einschliessungs- oder die Freisetzungsverordnung bzw. die Pflicht zum Löschwasserrückhalt für ihren Betrieb relevant sind.
Das Merkblatt "Abklären Geltungsbereich" (pdf,1.8 MB) hilft bei diesen Abklärungen. Gerne beraten wir die Betriebe aber auch persönlich.
Die kontrollierte Eigenverantwortung verpflichtet die Inhaber von Betrieben oder Verkehrswegen, alle zur Verminderung des Risikos geeigneten Sicherheitsmassnahmen zu treffen, die nach dem Stand der Sicherheitstechnik verfügbar und wirtschaftlich tragbar sind.
Diese Massnahmen dienen dazu,
das Gefahrenpotenzial herabzusetzen
Störfälle zu verhindern und
die Auswirkungen eines allfälligen Störfalls ausserhalb des Betriebsareals (bzw. auf und neben dem Verkehrsweg) zu begrenzen.
Haben Sie Fragen?
Gesetzestexte
Störfallverordnung
Einschliessungsverordnung
Freisetzungsverordnung
Hintergrundinformationen
Biotechnologie (BAFU)
Störfallvorsorge (BAFU)
BAFU-Publikationen
( Biotechnologie , Störfälle )
Weitere Hilfsmittel
Einführung zum Thema Störfall-Risiken (pdf, 4 MB)

