
Die Gemeinden haben verschiedene Aufgaben im Bereich der Risikovorsorge, dies v.a. im Zusammenhang mit Baugesuchen sowie bei Ein- und Umzonungen. Das Merkblatt "Störfallrisiken in der Gemeinde" gibt einen Überblick.
Das Thema "technische Gefahren" ist neu im kantonalen Richtplan enthalten.
Die Gemeinde ist u.a. dafür besorgt, dass bei einer Neuansiedlung oder Erweiterung eines Risiko-Betriebes ein geeigneter Standort für den Betrieb gefunden wird. Weiter ist die Gemeinde dafür verantwortlich, dass die von uwe verlangten Sicherheitsmassnahmen realisiert werden (vgl. Ablaufschema Baugesuchsverfahren (pdf, 25 KB).
Die Gemeinde hat die Aufgabe, Ein- und Umzonungen so zu gestalten, dass die Bevölkerung (beim Wohnen und Arbeiten) vor übermässigen Risiken geschützt ist. Das raumplanerische Vorgehen wird im Ablaufschema Raumplanung erläutert.
Die Gemeinde ist auch verpflichtet, die von uwe erstellte Konsultationskarte bei der Planung zu berücksichtigen.
Um den Risikokataster möglichst aktuell zu halten, ist unsere Dienststelle auf die Mitarbeit der Gemeinden angewiesen. Wir bitten Sie, uns mögliche Risiko-Betriebe zu melden, von denen wir allenfalls noch keine Kenntnis haben.
Zögern Sie nicht anzurufen, wenn sich Fragen ergeben.
Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit.
Biotechnologie (BAFU)
Störfallvorsorge (BAFU)
BAFU-Publikationen
(Biotechnologie , Störfälle)

Einführung zum Thema Störfall-Risiken (pdf, 4 MB)

