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Umgang mit Organismen


Die Einschliessungsverordnung (ESV) regelt den Umgang mit krankheitserregenden und gentechnisch veränderten Organismen im geschlossenen System, also z.B. in Forschungs- und Diagnostiklaboratorien, Schullaboratorien oder in Produktionsanlagen.


Die Freisetzungsverordnung (FrSV) regelt den Umgang mit pathogenen, invasiven und gentechnisch veränderten Organismen in der Natur, also z.B. bei einem Freisetzungsversuch im Rahmen eines Forschungsprojektes.


Risikobewertung


Für die Risikobewertung beschreiben Sie mögliche Schäden für Mensch und Umwelt, z.B. Krankheiten, die Ansiedlung und Verbreitung von Organismen oder der Gentransfer auf andere Organismen.


Meldung oder Bewilligungsgesuch (Bund)


Zusammenarbeit mit Basel


uwe pflegt im Bereich der biologischen Risiken eine enge Zusammenarbeit mit dem kantonalen Laboratorium Basel-Stadt (Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit) .


Weitere Informationen

Haben Sie Fragen?


Kontakt Risikovorsorge
Kontakt Laboratorium Basel
(Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit)



Hintergrundinformationen


Biotechnologie (BAFU)
Störfallvorsorge (BAFU)
BAFU-Publikationen
(Biotechnologie , Störfälle)



Weitere Hilfsmittel


Betriebl. Sicherheitskonzept gemäss ESV

Sicherheitsmassnahmen in humanmedizinisch-miktrobiologischen Diagnostiklaboratorien