
Das sind Orte mit beschränkter Ausdehnung, deren Belastung von Abfällen stammt, beispielsweise von umweltgefährdenden Flüssigkeiten, Deponiematerial oder Luftemissionen. Es werden Ablagerungen, Betriebsstandorte und Unfälle unterschieden. Bei den Ablagerungen handelt es sich um ehemalige Deponien, wo Materialien wie Bauschutt, Kehricht und Industrieabfälle entsorgt wurden. Betriebe und (in viel geringerer Zahl) Unfälle sind für verschiedene Einträge von Schadstoffen verantwortlich. Auch Schiessanlagen zählen zu den belasteten Standorten.
An belasteten Standorten wird die Umwelt in unterschiedlichem Masse gefährdet, je nach Schadstoff und Art der Freisetzung. Meist sind Fliessgewässer oder das Grundwasser betroffen. Bei Deponien mit übermässiger Gasbildung besteht die Gefahr, dass explosives und/oder toxisches Deponiegas austritt. Im Bereich des Kugelfangs von Schiessanlagen findet man grosse Mengen an Blei und Antimon.
Als „Altlasten“ werden belastete Standorte nur bezeichnet, wenn sie wegen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt saniert werden müssen.
Deponien oder Geländeauffüllungen, in welchen Abfälle oder schadstoffhaltiges Aushubmaterial abgelagert wurde.
Standorte, welche durch ein Unfallereignis verunreinigt wurden. Beispielsweise durch Ölunfälle, Unfälle mit Chemikalien, Explosionen oder Brände.
Areale von Gewerbe-, Industriebetrieben sowie Schiessanlagen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde und bei denen eine grosse Wahrscheinlichkeit für eine Schadstoffbelastung besteht.

Als „Altlasten“ werden belastete Standorte nur bezeichnet, wenn sie wegen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt saniert werden müssen.
Altlastenglossar
Ein vollständiges Altlastenglossar finden Sie auf der Website des BAFU (Altlasten > Grundlagen > Glossar)

