
Unter den Objekten im Kataster dominieren ehemalige Deponien mit Siedlungsabfällen und Bauschutt, die geografisch gesehen über den ganzen Kanton verteilt sind. Unter den Betrieben sind viele mit grossen Brennstofftanks, die lokale Verunreinigungen verursacht haben. Solche Standorte finden sich im Siedlungsraum sowie in traditionellen Gewerbe- und Industriegebieten.
In den kommenden Jahren muss für knapp die Hälfte der 1'100 belasteten Standorte abgeklärt werden, ob und in welchem Ausmass die Umwelt gefährdet wird. Es ist daher noch zu früh für eine Aussage darüber, bei wie vielen Standorten eine Sanierung oder andere Massnahmen (z.B. Überwachung) notwendig sind. Wir gehen aber davon aus, dass die Umwelt im Kanton Luzern aufgrund von Altlasten nicht auf alarmierende Weise gefährdet ist und dass keine Grosssanierung ansteht.
Längst nicht jeder im Kataster eingetragene Standort muss saniert werden. Dennoch ist das Thema Altlasten für betroffene Grundeigentümer mit vielen Unsicherheiten verbunden.Der Wert eines Grundstückes kann sich bereits vermindern, wenn dessen Belastung noch nicht bekannt ist.
Soll ein im Kataster eingetragenes Grundstück verkauft werden, verlangen die Verhandlungspartner in der Regel Auskunft über die Altlastensitutation. Die entsprechenden Unterlagen sind von der Grundeigentümerschaft zu beschaffen. Der erste Schritt dazu ist meist ein Gespräch mit unserer Dienststelle. Wir beraten Grundeigentümer und Gemeinden und geben Auskunft über Katastereinträge.
Die folgenden Kataster werden von Bundesbehörden geführt:
Auf der Website des BAFU finden Sie u.a. Informationen zu:
der Erfassung der belasteten Standorte im Kataster
den Untersuchungen
den Sanierungen
den gesetzlichen Grundlagen.
Bund | |
Kanton | Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz , |

