

Wenn Tankanlagen nicht richtig erstellt oder gewartet werden, kann die Umwelt zu Schaden kommen. Deshalb bestehen Vorschriften über das Erstellen, die Kontrollen und die Ausserbetriebsetzung für Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten.
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Erdverlegte, einwandige Tanks sind bis spätestens 31.12.2014 ausser Betireb zu setzen oder mit einer doppelwandigen Innenhülle zu versehen.
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Anlagen - Lageranlagen, Betriebsanlagen und Umschlagplätze.
Schutzvorrichtungen - Schutzvorrichtungen für das Zurückhalten von Flüssigkeiten, Schutzvorrichtungen bei Rohrleitungen und Schutzmassnahmen für das Befüllen von Anlagen.
Neue Tankanlage - Checkliste für bewilligungs- oder meldepflichtige Anlagen.
Tankkontrolle - Ablauf und Zuständigkeiten.
Mängel - Werden an der Anlage Mängel festgestellt, müssen diese sofort behoben werden.
Stilllegung - Was ist zu tun wenn die Tankanlage nicht mehr benötigt wird?
Download - Formulare und Publikationen.
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Umwelt und Energie (uwe)
Abteilung Abwasser und Risiko> Tankanlagen
Libellenrain 15
6002 Luzern
Öffnungszeiten
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
CITEC Suisse
www.citec-suisse.ch
VKF-Richtlinien
www.kgvonline.ch
VSA-Norm (SN) 592'000
www.vsa.ch
Bund:
Gewässerschutzgesetz
Gewässerschutzverordnung

