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Tankanlagen


Tankanlage


Wenn Tankanlagen nicht richtig erstellt oder gewartet werden, kann die Umwelt zu Schaden kommen. Deshalb bestehen Vorschriften über das Erstellen, die Kontrollen und die Ausserbetriebsetzung für Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten.


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Aktuelles


Erdverlegte, einwandige Tanks sind bis spätestens 31.12.2014 ausser Betireb zu setzen oder mit einer doppelwandigen Innenhülle zu versehen.


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Rubriken


Anlagen - Lageranlagen, Betriebsanlagen und Umschlagplätze.


Schutzvorrichtungen - Schutzvorrichtungen für das Zurückhalten von Flüssigkeiten, Schutzvorrichtungen bei Rohrleitungen und Schutzmassnahmen für das Befüllen von Anlagen.


Neue Tankanlage - Checkliste für bewilligungs- oder meldepflichtige Anlagen.


Tankkontrolle - Ablauf und Zuständigkeiten.


Mängel - Werden an der Anlage Mängel festgestellt, müssen diese sofort behoben werden.


Stilllegung - Was ist zu tun wenn die Tankanlage nicht mehr benötigt wird?


Download - Formulare und Publikationen.


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Kontakt


Umwelt und Energie (uwe)
Abteilung Abwasser und Risiko> Tankanlagen
Libellenrain 15
6002 Luzern


Öffnungszeiten
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr


Weitere Informationen

KVU – Vollzugsrichtlinien


CITEC Suisse
www.citec-suisse.ch


VKF-Richtlinien
www.kgvonline.ch


VSA-Norm (SN) 592'000
www.vsa.ch


Bund:


Gewässerschutzgesetz
Gewässerschutzverordnung


www.umwelt-zentralschweiz.ch


Begriffe