
Bei einer Abfüllstelle, bei der jährlich im Mittel über 1'000'000 Liter in tiefer liegende Behälter abgefüllt oder über 250'000 Liter auf andere Weise umgeschlagen werden, muss nebst einem dichten und mediumsbeständigen Boden ein Rückhaltebehälter für allfällige Havarien von mindestens 5 m³ vorhanden sein. Abfüllstellen sind abflusslos zu gestalten oder über eine Abscheideanlage zu entwässern.
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Die fertig erstellte Anlage ist dem uwe zur Abnahme zu melden. Die Meldung sollte rechtzeitig mit dem Formular erfolgen, welches der Bewilligung beiliegt. Mit der Abnahme wird sichergestellt, dass die gewässerschutzrelevanten Aspekte eingehalten werden.
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Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten dürfen nur von Personen erstellt, geändert, kontrolliert, befüllt, gewartet, entleert und ausser Betrieb gesetzt werden, die auf Grund ihrer Ausbildung, Ausrüstung und Erfahrung gewährleisten, dass der Stand der Technik eingehalten wird.
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Betriebsanlagen sind Anlagen, deren wassergefährdende Flüssigkeiten sich in einem Produktionsprozess befinden sowie Kraft übertragen (z.B. hydraulischer Lift) oder Wärme transportieren (z.B. Thermoölheizung). Die Flüssigkeit von in Betriebsanlagen integrierten Tanks bleibt nur kurzfristig (ca. 24h) in den Behältern.
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Bewilligungspflicht heisst, dass für die Erstellung einer Anlage eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung vorhanden sein muss. Vor deren Ausführung sind die Gesuchsunterlagen bei uwe einzureichen. Bewilligungspflichtige Anlagen werden von der Umweltfachstelle abgenommen und unterstehen der Kontrollpflicht innerhalb von 10 Jahren.
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Als erdverlegt gelten Behälter und Rohrleitungen, wenn deren Aussenwände nicht sichtbar sind, um Flüssigkeitsverluste leicht zu erkennen.
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Behälter von 20 bis 450 Liter Inhalt für die freistehende Aufstellung, wie Kannen, Kanister und Fässer
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Für die gewässerschutzrechtliche Bewilligung einer Anlage benötigen wir folgende Unterlagen:
Gesuchsformular;
Situationsplan
Pläne der Anlage im Grundriss und Schnitt mit allen anlagerelevanten Einrichtungen.
Der zukünftige Inhaber der Anlage oder das Architekturbüro kann zwar die Gesuchsunterlagen selber bereitstellen - in der Praxis empfiehlt es sich aber, eine Ausführungsfirma bzw. einen Haustechnik-Anlageplaner zu beauftragen.
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Für eine bewilligungspflichtige Anlage ist eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung notwendig. Die Bewilligung wird durch das uwe, Fachbereich Tankanlagen, schriftlich erteilt.
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Als Grosstanks gelten Behälter mit einem Nutzvolumen von mehr als 250’000 Liter.
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Tanks von 450 bis 2000 Litern Inhalt für die freistehende Aufstellung im Gebäude oder im Freien.
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Meldepflicht heisst, dass eine fertig erstellte Anlage auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Umweltfachstelle zu melden ist. Dabei bestätigt der Inhaber, bzw. der Ersteller, dass der Stand der Technik und die Schutzmassnahmen der Gewässerschutzgesetzgebung eingehalten werden.
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Tanks ab 2000 bis 250'000 Liter Inhalt für die freistehende oder erdverlegte Verlegeart
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Rohrleitungen mit zugehörigen Pumpen und Armaturen verbinden Lagerbehälter, Umschlagplätze und Betriebsanlagen untereinander. Sie führen bis zum Schutzbereich der Umschlagplätze, Heizräume, Betriebsanlagen und dienen der Beförderung von Flüssigkeiten.
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Kontrolle von Leitungen mit Druckbetrieb im täglichen Betriebsablauf
Doppelrohre mit Leckanzeigesystem für erdverlegte Druckleitungen und für solche, die nicht täglich überwacht werden
Vakuum- oder Magnetventile zum Aufheben der Siphonier-/Heberwirkung in den Leitungen
Sicherstellung des Rückhaltevolumens bei mehreren Kleintanks in einzelnen Wannen durch Ventile oder Umstellbatterien
Leckerkennungsrohre bei Rohrleitungen zum Weiterleiten von Flüssigkeitsverlusten in Auffangvorrichtungen und somit zum Erkennen allfälliger Undichtheiten.
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Bei einer Tankstelle ist bei einem Umschlag von mehr als 10'000 Liter im Jahr ein dichter, überdachter Betankungsplatz zu erstellen, welcher gemäss VSA Richtlinien über eine Abscheideanlage zu entwässern ist. Grösse des Betankungsplatzes = Schlauchlänge + 1 Meter. Für Ethanol- und Biodieseltreibstoffe sowie Harnstoffzusätze ist die Tankstelle abflusslos (jedoch mindestens für den Moment des Umschlags) auszuführen.
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Bei den ersten doppelwandigen Stahltanks wurde der Zwischenraum mit einer sogenannten Testflüssigkeit überwacht. Diese Flüssigkeit enthält wassergefährdende Substanzen und ist deshalb bei der Stilllegung einer Tankanlage entsprechend der fachgerechten Entsorgung zuzuführen.
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Umschlagplätze sind Orte, an denen wassergefährdende Flüssigkeiten von einem Behälter in einen anderen umgeschlagen werden. Zum Beispiel zwischen zwei Transportbehälter, zwischen Transportbehältern und Lager- oder Betriebsanlagen sowie bei Gebindeabfüllstellen.
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Anstelle der Überwachung des Zwischenraumes eines doppelwandigen Behälters ist der zu Überwachende Behälter ist nur einwandig. Das Vollvacauumgerät erzeugt ein Vacuum auf das Tankinnere und setzt dadurch den ganzen Tankinhalt unter ein Vacuum
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Als wassergefährdende Flüssigkeiten gelten Flüssigkeiten, die Wasser physikalisch, chemisch oder biologisch nachteilig verändern können. Sie werden eingeteilt in:
Klasse A; wenn kleine Mengen von wassergefährdenden Flüssigkeiten Wasser verunreinigen können (z.B. Heizöl, Benzin usw.)
Klasse B; wenn sie in grossen Mengen Wasser verunreinigen können (z.B. mehrheitlich Laugen, Säuren, usw.)
In der Liste klassierter Flüssigkeiten sind anhand der Stoffnamen oder der CAS-Nummern die Klassen zu entnehmen.
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eine Überfüll-/Abfüllsicherung zum Unterbrechen des Füllvorganges;
eine Überdrucksicherung, damit allfälliges Überfüllgut in die Tankwanne geleitet wird sowie zur Einhaltung des max. Betriebsdruckes der Behälter.
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Zapfsäulen dienen dem Betanken von Fahrzeugen. Sie müssen so aufgestellt sein, dass interne Flüssigkeitsverluste auf dem Tankstellenplatz leicht erkannt werden können.
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