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Schadhafte Anlagen können die Umwelt verschmutzen, die Gewässer, das Grundwasser und das Erdreich. Besonders unangenehm für die Eigentümer sind mögliche Geruchsentwicklungen.
Werden Mängel an der Anlage durch die Inhaber oder bei der Kontrolle durch die Fachfirma festgestellt, sind diese unverzüglich zu beheben. Kleinere Instandstellungsarbeiten werden vorteilhaft anlässlich der Kontrolle behoben. Aufwändigere Arbeiten (z.B. Abdichtung von Auffangwannen) sind mindestens vor der nächsten Tankbefüllung durchführen zu lassen.
bei Tankanlagen ist ein gerissenes Schutzbauwerk. Je nach Art des Schutzbauwerkes, der Lage und Anzahl der Beschädigungen, lassen sich Risse örtlich abdichten. Unter Umständen ist das ganze Schutzbauwerk mit einer Abdichtung zu versehen. Im Zweifelsfalle kann mit einer Wasserflutung nachgewiesen werden, ob das Schutzbauwerk dicht ist.
Schutzbauwerke werden nach folgenden Kriterien beurteilt.
Tankportal Schweiz
www.tankportal.ch
CITEC Suisse
www.citec-suisse.ch
VKF-Richtlinien
www.kgvonline.ch
VSA-Norm (SN) 592'000
www.vsa.ch
Bund:
Gewässerschutzgesetz
Gewässerschutzverordnung

