

Werden Tankanlagen nicht mehr benötigt, müssen sie durch eine Fachfirma ausser Betrieb gesetzt werden. Dabei werden Behälter und Leitungen entleert, entgast und gegen Wiederbefüllung gesichert.
Die ausgeführten Arbeiten sind der Umweltschutzfachstelle mit einem Rapport zu melden.
Vollständige Entleerung des Behälters (inkl. eines allfällig mit Testflüssigkeit gefüllten Zwischenraums) und der zugehörigen Leitungen und Armaturen. Fachgerechte Entsorgung der Schlammrückstände.
Reinigen des Lagerbehälters nach den Regeln der Technik des Fachverbandes ( CITEC Suisse ).
Untersuchen von erdverlegten Lagerbehältern und Produkterohrleitungen auf Durchbrüche und Undichtheiten.
Sämtliche Rohrleitungen sind zu entfernen. Diejenigen, die nicht demontiert werden können, sind zu entleeren und deren Enden abzubinden.
Um einer möglichen späteren Einsturzgefahr vorzubeugen, speziell bei überfahrbaren Anlagen, wird empfohlen, die Lagerbehälter auszugraben oder mit geeignetem Material aufzufüllen. Das Auffüllen und Sichern des Tanks sowie eine allfällige Weiternutzung gereinigter Tanks (z.B. als Regenwassertank) liegt in der Eigenverantwortung des Inhabers.
Defekte Leckschutzauskleidungen sind zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.
Tankportal Schweiz
www.tankportal.ch
CITEC Suisse
www.citec-suisse.ch
VKF-Richtlinien
www.kgvonline.ch
VSA-Norm (SN) 592'000
www.vsa.ch
Bund:
Gewässerschutzgesetz
Gewässerschutzverordnung

